Allgemeine Geschäftsbedingungen der Gastro-Hold & Cie

1. Allgemeines

Durch Bestellung und Annahme der Ware erklärt sich der Kunde mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Gastro-Hold & Cie einverstanden.

 

2. Bestätigung Bestellungseingang

Bei der schriftlichen oder telefonischen Bestellung handelt es sich um ein Angebot zum Vertragsschluss (Offerte). Die Bestellung gilt mit Eingang der schriftlichen Auftragsbestätigung bzw. des Lieferscheins der Gastro-Hold & Cie beim Kunden als angenommen. Vorbehalten bleiben die Absage seitens der Zulieferanten der Gastro-Hold & Cie und Falle von höherer Gewalt.

 

3. Preise

Die Preise verstehen sich brutto in Schweizer Franken, exkl. MwSt. Die Preise sind freibleibend und können jederzeit ohne Vorankündigung geändert werden.

 

4. Lieferfrist

Als Liefertermin wird von der Gastro-Hold & Cie in der Bestätigung ein ungefährer Zeitpunkt angegeben. Die vereinbarte Lieferfrist wird nach Möglichkeit eingehalten, ist jedoch unverbindlich.

Bei Nicht-einhaltung kann der Besteller in keinem Fall Schadenersatz beanspruchen.

 

5. Lieferung

Die Lieferung erfolgt nach Ermessen der Gastro-Hold & Cie unter Berücksichtigung von Produktempfindlichkeit, Volumen usw. durch Gastro-Hold & Cie, per Camion oder per Paketdienst. Auf Wunsch sind Sendungen per Postexpress möglich. Die Zustellung der Ware erfolgt während den üblichen Arbeitszeiten und muss am Ort der Lieferung durch den Empfänger quittiert werden. Es liegt in der Verantwortlichkeit des Auftraggebers (Rechnungsadresse) sicherzustellen, dass der Warenempfänger am vereinbarten Tag anwesend ist und die Lieferung quittiert.

 

6. Beanstandungen

Bei Lieferung durch den Camion muss dem Fahrzeuglenker ein allfälliger Transportschaden bei Ankunft der Ware mitgeteilt werden. Der Schaden ist dabei auf dem Lieferscheindoppel zu vermerken. Bei Postversand muss sich der Empfänger einen allfälligen Transport- schaden von der Transportanstalt protokollieren lassen. Für solche Transportschäden haftet die betreffende Post. Beanstandungen, denen kein Protokoll bzw. Lieferscheindoppel beiliegt, Könen leider nicht berücksichtigt werden. Alle Lieferungen sind nach Erhalt auf Richtigkeit zu kontrollieren. Reklamationen müssen innert 5 Tagen nach Erhalt der Ware mitgeteilt werden.

 

7. Zahlungsbedingungen

Zahlungen sind an die Zahlstelle von Gastro-Hold & Cie zu leisten. Die Rechnungen sind auch dann fristgemäss zu begleichen, wenn Beanstandungen, insbesondere Mängelrügen geltend gemacht werden. Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug. Der Käufer kommt gegenüber der Gastro-Hold & Cie ohne ausdrückliche Mahnung mit Ablauf des Fälligkeitsdatums in Verzug. Gastro-Hold & Cie ist berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 8% des Gesamtpreises zu berechnen. Ab der 1. Mahnung wird eine Mahngebühr von CHF 30.00 pro Mahnung erhoben. Die Verrechnung des Bestellers mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen.

 

  • Ab CHF 10‘000.- Warenwert (Neukunde ab CHF 5‘000.-) verrechnet die Gastro-Hold & Cie 1/3-Zahlungen: 1/3 bei Auftragserteilung, 1/3 drei Wochen vor Auslieferung, 1/3 netto 10 Tage nach Rechnungsstellung.

 

8. Eigentumsvorbehalt

Sämtliche Kaufobjekte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Gastro-Hold & Cie. Die Gastro-Hold & Cie behält sich vor, den Eigentumsvorbehalt im Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen. Erst nach vollständiger Bezahlung der Gesamtpreisforderung geht der Kaufgegenstand in das unbeschwerte Eigentum des Käufers über.

Der Käufer verpflichtet sich, Adressänderungen mindestens vierzehn Tage vor dem Umzug bekannt zu geben, damit der Eintrag des Eigentumsvorbehaltes am neuen Wohnsitz / Sitz des Käufers erfolgen kann. Falls vom Eigentumsvorbehalt Gebrauch gemacht wird, ist der Käufer verpflichtet sich, die gelieferte Ware sofort an Gastro-Hold & Cie zurückzugeben. Als Mietzins und Entschädigung gelten diesfalls pro Monat 7% vom Kaufpreis als vereinbart. Vorbehalten bleibt eine Entschädigung für ausserordentliche Abnützung. Für die bei der Demontage zwecks Rücknahme der Ware allenfalls entstehenden Schäden hat die Gastro-Hold & Cie, nicht einzustehen.

 

9. Retouren

Bestellte und richtig gelieferte Waren werden nur ausnahmsweise und nach vorheriger Vereinbarung in ungebrauchtem und originalverpacktem Zustand zurückgenommen. Für Umtriebe werden neben sämtlichen Transportkosten 20% des Nettowarenwertes (jedoch mindestens CHF 50.-) verrechnet. Bestellte und richtig gelieferte Spezialanfertigungen und elektronische Ersatzteile werden nicht zurückgenommen.

 

10. Garantie

Die Gewährleistungsfrist für Neugeräte beträgt 1 Jahr ab Lieferdatum. Gastro Hold & Cie ist berechtigt, die beanstandeten Teile zu prüfen. Sie behält sich die Wahl vor, den fehlerhaften Kaufgegenstand entweder auszubessern oder Ersatz zu liefern. Alle weitergehenden Rechte und Ansprüche, insbesondere Ansprüche auf Wandelung oder Minderung sowie auf Ersatz eines mittelbaren oder unmittelbaren Schadens sind - unabhängig von deren Rechtsgrund - ausgeschlossen.

Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind:

 

  • Schäden durch unsachgemässe Montage und Installation
  • Schäden durch mangelnde oder unsachgemässe Pflege (Reinigung) sowie unsachgemässe Bedienung, insbesondere bei Missachtung der Bedienungsanleitung
  • Schäden durch fehlende oder ungenügende Energie- , Wasser- und/oder Reinigungsmittelversorgung
  • Sämtliche Entkalkungs- und Reinigungsarbeiten
  • Schäden an Glas, Plexiglas und Schamottesteinen
  • Typische Verschleissteile und alle Leuchtmittel

·           Gelieferte Ersatzteile

 

Wird der Pikettdienst (Wochenende und Feiertage) für Gewährleistungsarbeiten beansprucht, verrechnet die Gastro_Hold & Cie den entsprechenden

Pikettdienstzuschlag (pro Anfahrt Region A: CHF 49.- Region B: CHF 62.- Region C: CHF 62.-/h, pro Arbeitsstunde am Samstag: CHF 62.- , pro Arbeitsstunde an Sonn- und Feiertagen: CHF 124.-). 

11. Kundendienst-Preise

  • Anfahrtspauschale Region A: CHF  98.-
  • Anfahrtspauschale Region B: CHF 124.-
  • Anfahrt Region C: CHF 124.-/h
  • Arbeit pro Stunde: CHF 124.-

 

      Pikettdienst-Preise

  • Anfahrtspauschale Region A: CHF 147.-
  • Anfahrtspauschale Region B: CHF 186.-
  • Anfahrt Region C: CHF 186.-/h
  • Arbeit pro Stunde am Samstag + 50%: CHF 186.-
  • Arbeit pro Stunde an Sonn- und Feiertagen + 100%: CHF 248.-

12. Haftung

Gastro-Hold & Cie haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und insgesamt höchstens bis zum Betrag, welcher für das Produkt in Rechnung gestellt wurde. Bei einem nicht durch Gastro-Hold & Cie zu vertretendem Leistungsverzug oder einer nicht von Gastro-Hold & Cie zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistung ist die Haftung gänzlich ausgeschlossen. Die Haftung für Drittschäden, indirekte Schäden, mittelbare Schäden und entgangener Gewinn wird ausdrücklich ausgeschlossen. Gastro-Hold & Cie haftet nicht für Handlungen oder Unterlassungen von Hilfspersonen.

 

13. Sonstiges

Die Kunden die chemischen Erzeugnisse bei Gastro-Hold & Cie erwerben, erklären sich dazu bereit, dass Sie über alle Änderungen in den Sicherheitsdatenblättern gemäss den EU-Richtlinien 93/112 EG und 2001/58/EG im Rahmen der Zustellung des Lieferscheins oder Kundendienstrapportes informiert werden und mit dem Abruf der Sicherheitsdatenblätter über die Internetseiten von www.winterhalter.ch und www.ecolab.com einverstanden sind. Für Schäden, die dadurch entstehen, dass die durch die Firma Gastro-Hold & Cie übermittelten Änderungen der Sicherheitsdatenblätter im Betrieb des Kunden nicht mitgeteilt wurden, haftet der Kunde selbst.

 

15. Gerichtsstand

Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Geschäftssitz der Gastro_Hold & Cie.

Stand: 01.03.2022